Chronik 1800 - 1899

Chronik FF Lobeda 1800-1899

Die Mannschaft an der Lobedaer Feuerspritze welche auf das Land gefahren wird, namentlich:

1. Meister Karl Schwerth, Rohrführer und Spritzenmeister
2. Meister Christoph Uhrl
3. Wilhelm Moche
4. Meister Franz Jakob Schilling
5. Meister Bernhard Friedel
6. Meister Gottlieb Gassler
7. Wilhelm Lorber
8. Georg Friedrich Völkel
9. Wilhelm Hofmann
10. Christian Heinrich Voigt
11. Meister Friedrich Wilhelm Schel
12. Wilhelm Dobermann
13. Meister Friedrich Fischer
14. Daniel Fres
15. Meister Wilhelm Linke

Lobeda, den 22. May 1822


Anordnung
worauf Ratswegen folgende Anordnungen an die hiesige Spritzenmannschaft festgesagt werden:
1. Bei einem entstandenen Feueralarm hat sich die Spritzenmannschaft sogleich bei ihrer Feuerspritze einzufinden, wo ihnen die Armbinden gegeben werden; dann aber sich unverzüglich auf den Weg nach dem Feuer zu begeben.
2. Wenn sie zu Fuß nähere Wege als die Spritze, die in der Straße bleiben muss, nehmen können und daher noch eher an dem Orte eintreffen können, so haben sie vor dem brennenden Orte die Spritze zu erwarten, damit sie selbige sogleich bedienen können.
3. Auf die Spritze sich zu stellen und nah dem Feuer sich stehen zu lassen, ist außer dem Aufseher und Rohrführer keinem erlaubt.
4. Ohne Erlaubnis des Aufsehers darf keiner von der Mannschaft wegbleiben oder sich von der Spritze entfernen.
5. Gegen die, die gegen diese Anordnung handeln, wird Geld- oder Gefängnisstrafe erkannt werden.


Missfallen
Die fürstliche sächsische Generalpolizeidirektion hat missfällig bemerken müssen, dass nicht wie im Circulare (Rundschreiben) vom 06.10.1777 gefordert, bei jedem Brandschaden im fürstlichen Lande durch Abschickung eines reitenden Boten Meldung getan wurde. Es wird gefordert, diese Vorschrift genauestens zu befolgen und mit allem Ernst darüber zuhalten.
Weimar, 23. Juni 1800


Feuersbrunst in Maua
In der Nacht vom 17. zum 18. September 1800 war in Maua zwischen 23 Uhr und 24 Uhr ein Feuer ausgebrochen. Fünf Häuser und 4 Scheunen standen in Flammen. Nach der Anzeige, die Georg Lebrecht von Leutra am 18. September 1800 verfasste und an die General - Polizeidirektion schickte, soll die Lobedaer Feuerspritze in einem schlechten Zustand in Maua angekommen sein. Außerdem wurde von der Lobedaer Mannschaft nur ein Arbeiter an der Spritze zurückgelassen. Es heißt weiter, dass das Feuer gelöscht worden wäre, wenn sich die Mannschaft nicht ohne Erlaubnis von der Spritze entfernt hätte. Besonders sei jedoch der Rohrführer Hartmann sehr betrunken gewesen und habe, statt in das Feuer zu spritzen, unter die anbeisamen Leute gespritzet und die Aufseher bei der Spritze mit den größten Schimpfreden belegt und gesagt, es habe ihm niemand etwas zu befehlen. Georg Lebrecht von Leutra bittet die hoch-fürstliche General - Polizeidirektion um die raschige Bestrafung der Schuldigen.


Vernehmung des Meister Müller
In dem Vernehmungsprotokoll der Ratsstelle vom 24.November 1800 zu den Vorkommnissen bei dem Feuer in Maua hat der Meister Wilhelm Müller bekundet: „Genau könne er nicht angeben, wann die hiesige Mannschaft nach Hause gegangen, es wäre um 6 oder 7 Uhr des Morgens gewesen, als das Feuer schon völlig getilgt war. Er habe an Stelle seines Vetters, der sich verkältet hat, das Rohr geführet. Es wäre nicht wahr, dass er betrunken gewesen. Er habe die ganze Zeit als er in Maua gewesen, nur 2 Maß Bier getrunken, einmal mit Christoph Grünler und einmal mit Meister Häuser. Er heiße auch nicht Hartmann sondern Müller, solches müsse der Rohrführer bei der Wöllnitzer Spritze gewesen sein; wie er glaube, heiße dieser Hartmann. Es wäre auch nicht wahr, dass er statt in das Feuer, unter die anwesenden Leute gespritzt habe. Zwar wäre wahr, dass er den Straßenlampenwart von Winzerla nass gemacht habe, es wäre dies aber aus Versehen und gar nicht mit seinem Willen geschehen. Er habe auf denen Brandstellen, wo eh das Feuer noch gebrannt solches ausgegossen, und wie er das Rohr geschwenket hat, nun auf einen anderen Platz zu spritzen Hundertmarken getroffen. Dazu könne er aber nichts, denn nicht träfe das die Spritzendrücker und den Rohrführer selbst. Er gesteht ferner, dass er zu dem Hegeruter Wunder von Burgau gesagt, er habe ihm nichts zu befehlen. Er wäre gegen Mittag mit Häuser in die Schenke gegangen, um einmal zu trinken. Hierhin wäre Wunder auch gekommen und habe mit großem Spektakel gesagt, wo die Lobedaschen wären. Er habe mit Meister Häuser ausgetrunken und sei wieder zur Spritze gegangen. Dort hätte Wunder wieder von neuem angefangen zu fluchen und zu lärmen, worauf er die Worte gesagt, er habe ihm nichts zu befehlen, denn er stehe nicht unter dem Hegeruter Wunder sondern unter dem Herrn Oberförster Stel zu Jena und dann unter dem Herrn Lorber als Aufseher über das Feuerwesen. Der Herr Hegeruter hätte nichts getan, als dass er mit der Tabakspfeife umhergegangen wäre und geguckt hätte. Das habe ihn mit dazu verleitet. Nach der Zeit als sie bald wieder abfahren wollten, wäre der selbe wieder zu ihm gekommen und habe ihm gesagt: „Meister Müller bleibe er nur noch eine Weile da, wir sind wieder gute Freunde, es hat mit ihm nichts zu bedeuten; aber die früh fortgegangen sind, müssen was bekommen, ich gehe morgen nach Weimar." Auf die Frage, ob er Hegeruter nicht dreimal vollgespritzt habe, bleibe der selbe dabei, dass es nur einmal geschehen, als er das Rohr geschwenket. Auf die Frage, ob nicht Christoph Grünler und David Döring auch Leute vollgespritzet: Er wisse nichts davon, es müsse zu der Zeit geschehen sein, als er in der Schenke gewesen.


Feuersbrunst in Lobeda
14. Mai 1801 Es brannte das Wohnhaus des Meister Johann Christoph Paul. Das Feuer war in einem Fass mit alten Lappen entstanden. Das Faß stand unter einer blechernen Stiege, über die wahrscheinlich glühende Kohlen getragen wurden. Die alten Lappen hätten schon nach kurzer Zeit so weit gebrannt, dass einige Tauben verbrannt waren.


Feuersbrunst in Lobeda
14. März 1818 Feuer bei Dorothea Fränzin. Der Wachmeister Ermann zeigt an: „Es ist eben im Dorothea Fränzin Haus Feuer gewesen, die Türe war nicht zugeschlossen, doch eingehängt. Die Flammen schlugen halb mannshoch bei dem Ofen."


Zwangsverpflichtet
22. August 1822 Die Ratsherren von Lobeda haben folgende pferdehaltende Einwohner zur Ratsstelle bestellt:
Herrn Hoffaktor Johann Friedrich Thierbach,
Meister Friedrich Bernhard Arper,
Michael Fuchs,
Georg Friedrich Völkel,
Gottlob Theodor Moses,
Meister Christian Friedrich Hieschse,
Wilhelm Plato Weise,
Georg Friedrich Dobermann
Den Pferdehaltern wurde die in Nummer 11 des „diesjährigen" Regierungsblattes abgedruckte Bekanntmachung vorgelesen, nach der die Pferdehaltenden die Feuerspritze zu fahren haben, sofern sich ein Brandunglück ereignet. „Damit jeder weiß, wann ihn die Reihe trifft, sollen sämtliche losen, und da die Spritze mit 4 Pferden gefahren wird, sollen 4 bleierne Zeichen gemacht und denen, die die nächste Fuhre fahren, zugestellt werden." Nach getaner „Fuhre" mussten die Zeichen an den Ratsdiener zurückgegeben werden, der sie dann den 4 Folgenden zustellte. War die Spritze weniger als 2 Stunden im Einsatz, wurden für das erste Pferd das zur Spritze kommt
1 Reichstaler 12 Groschen,
das zweite Pferd 1 Reichstaler 8 Groschen,
das dritte Pferd 1 Reichstaler 4 Groschen,
das vierte Pferd 1 Reichstaler
aus der Gemeindekasse bezahlt. War die Spritze mehr als 2 Stunden im Einsatz, wurde für jedes Pferd 12 Groschen je Stunde gezahlt. War das Feuer so nahe, dass ein Wasserfass ausgeschickt werden musste, war hierfür nur 1 Pferd nötig. War die Reihe an einem, der 2 Pferde hält, sollte dieser übersprungen und nach der Verlosung der künftige genommen werden. Bei dem nächsten Einsatz der Feuerspritze war die Reihe dann bei dem Halter der 2 Pferde. Wer bei einem Feueralarm nicht anspannen konnte und auch keinen Ersatzmann benannt hatte, wurde mit einer Geldstrafe von 5 Groschen belegt. Es heißt weiter: „Ist einer von denen, die die Spritzenfuhre haben, mit seinem Pferde im Felde, so muss er auf den ersten Anschlag mit der Glocke augenblicklich zur Spritze eilen." Auch jeder andere Pferdehalter konnte aufgefordert werden, für einen anderen, der gerade abwesend war anzuspannen. Dies kam dem verhinderten jedoch sehr teuer. Er hatte zur Strafe von 5 Groschen, seiner Vertretung zusätzlich 1 Reichstaler „nach dem, was aus der Kasse gezahlt wird, zu zahlen."
Johann Christian Haag Bürgermeister und Stadtschreiber


Feuersbrunst in Kahla
23. November 1841 Der Stadtsyndicus der Stadt Kahla, Ernst Vesthoff bestätigt in einem Schreiben, das der Aufseher über das Feuer-Spritzenwesen, Herr Christian Dobermann aus Lobeda bei einer Feuersbrunst in Kahla in der Nacht vom 22. auf den 23. November mit der Lobedaer Spritze und der dazu gehörigen Mannschaft zu Hilfe gekommen sei. 

Beschluß des Stadtrates zu Lobeda
20.März 1846: Der Stadtrat von Lobeda setzt die Feuerwehrmannschaft in Kenntnis: „Jedem Erschienenen wurde seine Karte übergeben, auf welcher für jeden die ihm im vorstehenden Verzeichnis zugeteilten Verpflichtungen angegeben war. Und darauf bemeldet, dass sich jeder streng nach dem ihm bekannten Obliegenheiten zu richten habe. Und namentlich, dass jeder seine Karte ordentlich aufzuheben habe. Indem jeder, welcher sie nicht aufzeigen könne, in zwei Groschen, sechs Pfennig Strafe an die Kommune zu zahlen. Auch wurde bestimmt, dass von der Landspritzenmannschaft sich niemand außer dem Aufseher und Rohrführer auf die Spritze stellen und mitfahren solle, bei einem Taler Strafe."

Feuersbrunst in Ammerbach
30.April 1846 Hilfe der Feuerlöschanstalt Lobeda in Ammerbach. Der Einsatz erwies sich jedoch als überflüssig. Der Schmiedemeister hatte sein Schmiedefeuer angezündet, wodurch großer Rauch entstanden war.

Feuersbrunst in Lobeda
11.August 1848 Brand bei Friedrich Lorber, Strumpfwirkermeister Die Kinder hatten mit Zündhölzern gespielt und in der Scheune Stroh angezündet. Das Feuer wurde von Passanten rechtzeitig entdeckt, die Kinder auf frischer Tat ertappt. Friedrich Lorber musste sich vor den Lobedaer Ratsherren verantworten. Im Protokoll steht: „Meine Zündhölzchen sind so verwahrt, dass sie nicht in die Hände der Kinder gelangen können." Von einer Bestrafung des Friedrich Lorber wurde abgesehen.

Feuerspritze in schlechtem Zustand
26.Januar 1853 Nach Angabe des Feuerlöschinspektors Karl zu Jena ist die Spritze Lobeda zu dem letzten Brande in Jena Johannisgasse „in einem ganz unbrauchbaren Zustand angekommen und hat nach einem Versuch, sie in Tätigkeit zu setzen, da die Maschine vom Stiefel Luft gehabt hat, abgefahren werden müssen." Man hat dieses vorm Gemeindevorstand zu Lobeda eröffnet und ihm die Anschaffung einer neuen Feuerspritze binnen acht Tagen angewiesen.


Anordnung
Auf Verlangen des Großherzoglichen Feuerlöschinspektors Haberfeld, hat der Lobedaer Gemeindevorstand folgendes durchzusetzen:

1. „Der Gemeindevorstand hat bei Abhaltung der Revisionen der Feuerlöschgerätschaften die gesamte Feuerwehrmannschaft bezüglich mit ihren Ausrüstungsgegenständen versehen, zu der von dem Groß-herzoglichen Feuerlöschinspektor bestimmten Stunde bei 10 Silbergroschen Strafe vorzuladen, jeden ungehorsam ausbleibenden zu notieren und in die angedrohte Strafe zu nehmen, Urlaubsgesuche aber nur in dringenden Fällen zu berücksichtigen."

2. „Der Gemeindevorstand hat die Feuerwehr nach Eintreffung des Feuerlöschinspektors unter Leitung der Führer in Abteilungen formiert Aufstellung nehmen zu lassen und den Befehl zu erteilen, dass der Probedienst mit Ruhe, Ernst und präzise getan wird, sich auch kein Feuerwehrmann vor Schluss der Revision eigenmächtig vom Revisionsplatze entfernt."

3. „Der Gemeindevorstand hat dem Feuerlöschinspektor ein Namenverzeichnis der Feuerlöschmannschaft zu übergeben, die neugewählten Feuerwehrmänner auf ihre Dienstleistung mit Handgelöbnis in Pflicht zu nehmen, solche dem Feuerlöschinspektor vorzustellen und hierauf in ihre Funktionen einzuweisen, das Duplikat des Namenverzeichnisses auch gehörigen Ortes anzuschlagen." „Im übrigen hege ich zu dem Gemeindevorstand das Vertrauen, dass er selbst im Interesse seiner Gemeinde dem Feuerlöschinstitute unausgesetzte Aufmerksamkeit schenken und zu dessen nur wünschenswerter Hebung nach Kräften und pflichtgemäß mitwirken wird."

Weimar 12.Februar 1856


Feuerspritzen zeitiger entsenden
Nach einem Schriftstück des Großherzoglichen Direktors des 2. Verwaltungsbezirks, vom 02.Oktober 1857, ist es vorgekommen, „dass Feuerspritzen und Wasserzubringer nicht zeitig und nicht mit dazugehöriger Mannschaft von Gemeindevorständen zum Ort des Feuers abgesendet wurden." Die Löschinstrumente seien unbenutzt geblieben, ja sogar von anderen beschädigt worden. Der Großherzogliche Direktor Haberfeld verweist auf die Bekanntmachung vom 18.März 1822, wonach die Gemeindevorstände aufgerufen wurden:

1. „die Feuerspritzen bezüglich Wasserzubringern mit der bei diesen Löschgerätschaften angestellten und verpflichteten Bedienungsmannschaften an den Ort des Feuers so zeitig als möglich abzusenden.

2. dahin Anordnung zu treffen, dass diejenigen Pferdebesitzer, welche die Löschinstrumente zu fahren haben, jederzeit darin unterrichtet sind, wann ihnen diese Pflicht aufruft, damit sie in Verhinderungsfällen einen Stallassistenten auswählen und diesen dem Gemeindevorstande benennen können.

3. in jeder Gemeinde Posten von Bohlen anzuschaffen, mit welchen die über die Straßen geleiteten Schläuche der Feuerspritzen oder Wasserzubringer bedeckt werden, damit solche weder durch Gehen noch Fahren beschädigt und dadurch unbrauchbar gemacht werden.

4. der bei den Feuerlöschgerätschaften, Feuerspritzen und Wasserzubringern angestellten Mannschaft aufzugeben, die ihnen übertragenen Geschäfte bei einer ausgebrochenen Feuersbrunst gewissenhaft zu besorgen und die Brandstätten ohne Erlaubnis nicht zu verlassen, widrigenfalls jeden der ihm aufliegenden Pflicht zuwiderhandelnder, in Gemäßheit des Art. 115 der Gemeindeordnung vom 22.Februar 1850 in eine Geldstrafe bis zu 2 Talern genommen werden würde." Die Herren Feuerlöschinspektoren wurden angewiesen, darauf zu sehen, dass diese Vorschriften zur Ausführung gebracht werden, in Zuwiederhandlungsfällen zur Anzeige zu bringen, dass das Nötige an Disziplinierung verfügt werden kann.


Neues für die Feuerwehr
In der damaligen Zeit war es vielfach vorgekommen, dass bei Feuersbrünsten Spritzenschläuche dadurch unbrauchbar geworden sind, dass über die selben, wo Sie über Straßen gelegen haben, oder bei dem In die Höhe halten, damit Fuhrwerke unter den selben haben wegfahren können, nicht die gehörige Vorsicht angewendet worden ist. Auch sind die selben in den Spritzenkisten Reibungen und Beschädigungen aus-gesetzt gewesen. Der Lobedaer Gemeindevorstand erhielt am 21.Sep-tember 1859 daher die Anweisung:

1. einen oder mehrere Schlauchdeckel oder Schlauchrinnen, womit die über die Straßen gelegten Schläuche bedeckt werden können, anfertigen und in dem Spritzenhaus bewahren zu lassen.

2. dafür zu sorgen, dass in den Spritzenkisten die etwa vorhandenen eisernen Bänder, Beschläge u.s.w. mit Leder überzogen und die Spritzenschläuche durch dazwischengeschobene Lappen fest verpackt werden, damit sie sich beim Fahren nicht reiben können. Im Fall sich in der Gemeinde noch mit Stroh gedeckte Gebäude befinden, empfahl der Direktor Haberfeld die Anschaffung von Kettenhaken nach der beiliegenden Zeichnung, da mit den selben die Strohdeckungen sehr schnell abgerissen werden können. Über die Ausführung der Anordnung ist binnen 8 Wochen Bericht zu erstatten.

Weimar 21.September 1859
der Großherzogliche Direktor des 2. Verwaltungsbezirks 
Haberfeld


Ratsverfügung
In einem undatiertem Protokoll einer Ratssitzung heißt es, dass Georg Friedrich Völkel Mitglied der Spritzenmannschaft sei und ein Pferd halte. Auch er müsse die Spritze fahren, wenn ihn die Reihe treffe. Arbeit an der Spritze könne dann aber nur verlangt werden, wenn ein Mann fehlt. Auch der Maurermeister Fissler gehöre zur Spritzenmannschaft. In anderen Orten sei es aber üblich, dass die Maurer nicht aus dem Ort geschickt werden. Der Bürgermeister und Stadtschreiber Johann Christian Haage verfügte, dass diesem Mangel bei der nächsten Revision der Spritzenmannschaft abgeholfen werden soll. Außerdem gab die Spritzenmannschaft zu vernehmen: „dass statt dem Stürmen mit einer Glocke der Kirche bei einem auswärtigen Feuer, die Glocke auf dem Kochhause geläutet werden möge. Es sei dieses schneller zu bewerkstelligen als jenes." Der Bürgermeister: „Es solle solches geschehen und bei der nächsten Versammlung der Bürgerschaft bekannt gemacht werden."

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