Ausgedörrte Wälder: Kein offenes Feuer machen PDF Drucken E-Mail

 Sieben Goldene Regeln der Feuerwehr gegen Brände in der Natur
Geringe Niederschlagsmengen können eine hohe Waldbrandgefahr nicht eindämmen.

Die Feuerwehren appellieren aufgrund der aktuellen Wetterlage zu brandschutzgerechtem Verhalten in der Natur und beim Grillen. Hohe Temperaturen und Trockenheit haben in weiten Teilen Deutschlands inzwischen zu höchsten Waldbrand-Warnstufen geführt. Die Feuerwehren fordern deshalb auf: Bitte gehen Sie aufmerksam durch Wald und Flur. Vermeiden Sie gedankenlosen Leichtsinn. Genießen Sie den Sommer sicher!

Sieben Sicherheitstipps der Feuerwehr für Natur und Grillvergnügen:

- Beachten Sie das absolute Verbot für offenes Feuer in Wäldern; dies gilt auch für gemütliche Grillpartys – fragen Sie nach ausgewiesenen Grillplätzen.
- Ebenso ist es verboten, in den Wäldern zu rauchen. Werfen Sie keine brennenden Zigaretten aus dem Fenster.
- Benutzen Sie nur ausgewiesene Parkplätze beim Ausflug in die Natur. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
- Halten Sie die Zufahrten zu Wäldern, Moor und Heide frei – sie sind wichtige Rettungswege.
-Beachten Sie unbedingt Park- und Halteverbote.
- In einigen Gebieten ist der Zugang zu Waldgebieten untersagt – bitte befolgen Sie dieses Verbot.
- Melden Sie Brände oder Rauchentwicklungen sofort über Notruf 112. Hindern Sie Entstehungsbrände durch eigene Löschversuche an der weiteren Ausbreitung, wenn Sie sich dabei nicht selbst in Gefahr bringen.

Klicken Sie auf "weiter", um die aktuellen Waldbrandstufen, deren Bedeutung und Hinweise für Einsatzkräfte der Feuerwehren zu lesen. 

Hier finden Sie die aktuellen Waldbrandstufen für den Freistaat Thüringen: >>>>>>>> 

Was bedeuten die Waldbrandstufen?

Waldbrandwarnstufe 1: Genehmigte Arbeiten sind mindestens zwei Tage vorher beim zuständigen Revierförster anzumelden. Das Befahren von Waldwegen ist nur zur Durchführung genehmigter Arbeiten, für die Jagd und für Waldbesitzer gestattet. Schweißarbeiten sind nur mit entsprechender Genehmigung und bei Einhaltung aller Sicherheitsbestimmungen gestattet. Sprengarbeiten sind verboten. Das Ausbringen leicht brennbarer oder chlorhaltiger Chemikalien ist verboten. Zum Verbrennen von Schlagabraum und Reisig ist eine Genehmigung einzuholen.

Waldbrandwarnstufe 2: Schlagabraum und Reisig dürfen nicht mehr verbrannt werden, eventuelle Genehmigungen dafür werden automatisch ungültig.

Waldbrandwarnstufe 3: Schweißarbeiten sind generell verboten, Ausnahme: zur Behebung von Betriebsstörungen an Eisenbahnschienen / Bahnkörpern. Besucher des Waldes dürfen öffentliche Straßen und Wege, auch Waldwege, nicht verlassen. Es können Parkplätze und touristische Einrichtungen in den Wäldern gesperrt werden.

Waldbrandwarnstufe 4: Das Betreten des Waldes ist verboten. Es können Ausnahmen zugelassen werden. Generell ausgenommen von dieser Regelung sind Waldbesitzer zur Ausübung angewiesener forstlicher Arbeiten und zur Jagd. Auf Straßen und Parkplätzen in und an Wäldern besteht Parkverbot. Parkplätze sind von den Kommunen entsprechend zu kennzeichnen.

Alle Waldbrandwarnstufen ab Stufe 2 schließen die Maßnahmen der niedrigeren Stufen automatisch mit ein.